Leistungen

 

 

In allen Bereichen des Zivilrechts sind wir Ihre Ansprechpartner!


Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind allerdings das Familien- und Erbrecht.
 

Familienrecht, insbesondere:

  • Ehescheidung (auch online)
  • Beratung, Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
  • Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

 

Eine Trennung wirft viele Fragen auf, die wir Ihnen gerne ausführlich beantworten. Hierbei sollten Sie sich möglichst frühzeitig über Ihre Rechte informieren, um keine finanziellen Verluste zu erleiden oder Fristen zu versäumen.

Um die emotionale Anspannung aller Beteiligten nicht noch zu verstärken und eine rasche Lösung zu erzielen, bemühen wir uns um eine außergerichtliche und einvernehmliche Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, verfolgen wir die Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte mit Nachdruck bei Gericht.

Aber auch wenn es aus Ihrer Sicht erst einmal nichts zu regeln gibt und Sie sich "nur" scheiden lassen wollen, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt aufsuchen, um keine Fristen zu versäumen.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist aufgrund des Anwaltszwangs nicht möglich. Bei einer "einvernehmlichen Scheidung" gibt es aber die Möglichkeit nur einen Anwalt zu beauftragen und dadurch erheblich Kosten und Zeit zu sparen.

 

Um eine einvernehmliche Scheidung handelt es sich, wenn beide Ehepartner geschieden werden wollen und sich über die Scheidungsfolgesachen einig sind. Scheidungsfolgesachen sind Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat und Ehewohnung. Bei gemeinsamen minderjährgen Kindern muss zusätzlich Einigkeit bzgl. Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt bestehen.

 

Auch den Versorgungsausgleich kann man im Rahmen eines Ehevertrages bzw. einer Scheidungsvereinbarung regeln. Häufig ist es allerdings sachgerechter, es bei der gesetzlichen Regelung zu belassen. Im Falle von Kurz-Ehen bis 3 Jahren entfällt der Versorgungsausgleich, außer ein Ehegatte beantragt dessen Durchführung.

 

Erbrecht, insbesondere:

  • Entwurf von letztwilligen Verfügungen (Testamente und Erbverträge)
  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbscheinverfahren

 

Bei Eintritt eines Erbfalls treten häufig rechtliche Fragen auf, die wir Ihnen gerne sorgfältig beantworten. Sie sollten sich frühzeitig informieren, damit Sie keine finanziellen Verluste erleiden und/oder Fristen (z.B. bei Ausschlagung der Erbschaft) versäumen.

 

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Rechtsanwaltskanzlei Rausch-Baumeister - Ihre Ansprechpartner im Familien- und Erbrecht!